Business Starter Paket Comfort (Geschäftsadresse in Solingen, Service und Comfort Hotdesk)
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Nutzungsvereinbarung
zwischen
der Gründer- & Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG
Grünewalder Str. 29-31
42657 Solingen
(nachstehend Anbieter genannt)
und dem Nutzer (w/m/d)
Präambel
Das coworkit ist ein Projekt der Gründer- & Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG und bietet im Rahmen des Coworking-Space-Angebotes Arbeitsplätze, Besprechungsräume und die entsprechende Infrastruktur (Kaffeeküche, Drucker, Internet, etc.) an. Diese Leistungen können einzeln und kombiniert von Nutzern für flexible Zeiträume kostenpflichtig gebucht und genutzt werden. Einzelheiten zu den verschiedenen Angeboten und Leistungen sind dieser Nutzungsvereinbarung sowie den zugehörigen Anlagen zu entnehmen.
1. Allgemeines
1.1 Der Anbieter schließt diesen Nutzungsvertrag nur mit Unternehmern ab, d.h. mit Nutzern, die selbstständig (gewerblich oder freiberuflich) tätig sind.
1.2 Auf diesen Nutzungsvertrag finden die §§ 535 bis 548 BGB sowie § 578 und 579 bis 580a BGB Anwendung.
1.3 Der Nutzer ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften selbst verantwortlich.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Gegenstand der Leistungen des Anbieters sind die Zurverfügungstellung von Arbeitsplätzen sowie Dienstleistungen in den jeweiligen Gebäuden des Anbieters.
Der genaue Umfang der Leistungen des Anbieters ergibt sich aus der vom Nutzer gewählten Leistung in Anlage 1 auf Grundlage des Preis- und Leistungsverzeichnisses in Anlage 2 und der Preisliste für weitere Leistungen in Anlage 3.
2.2 Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
2.3 Sofern der Nutzer einen flexiblen Arbeitsplatz bucht, hat der Nutzer keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz. Der Anbieter kann dem Nutzer jeden beliebigen Arbeitsplatz im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen. Hiervon ist der Nutzer sofern möglich im Voraus zu unterrichten.
2.4 Der Anbieter kann in absoluten Ausnahmefällen den Nutzer verpflichten, seinen Arbeitsplatz zu Veranstaltungszwecken (Abendveranstaltungen) zur Verfügung zu stellen. Dieses gilt ausschließlich für Arbeitsplätze in den Open Space Räumen. Teambüros sind hiervon ausgeschlossen. Der Anbieter informiert den Nutzer hierüber spätestens 7 Tage vor Veranstaltung. Die Information kann persönlich, per E-Mail, über die Homepage oder per Aushang im Gebäude des Anbieters erfolgen. Bei Tagestarif-Nutzern müssen diese die Aushänge in den Gebäuden des Anbieters und/oder die Internetseite des Anbieters eigenständig beachten. Die Zurverfügungstellung eines alternativen Arbeitsplatzes erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen den Parteien.
2.5 Die Untervermietung von Arbeitsplätzen an Dritte sowie die Nutzung der Dienstleistung durch Dritte ist verboten.
3. Leistungszeitraum; Kündigung; Pflichten nach Vertragsbeendigung
3.1 Leistungen des Anbieters können entweder zeitlich begrenzt oder zeitlich unbegrenzt gebucht werden. Der genaue Leistungszeitraum ergibt sich aus der vom Nutzer gewählten Leistung in Anlage 1. Den Beginn des Leistungszeitraums stimmen die Parteien miteinander ab.
3.2 Im Fall von zeitlich begrenzten Leistungen gelten folgende Leistungszeiträume:
- Tagesweise Leistungen: Innerhalb der Öffnungszeiten
- Monatliche Leistungen: Vom Beginn der Öffnungszeiten am ersten Tag des Monatszeitraums bis zum Ende der Öffnungszeiten am letzten Tag des Monatszeitraums.
Eine Kündigung ist bei zeitlich begrenzten Leistungen nicht erforderlich. Die Leistungspflicht des Anbieters endet mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.
Sofern der Nutzer die Leistungen des Anbieters über den vereinbarten Leistungszeitraum hinaus in Anspruch nehmen will, stimmen sich die Parteien hierüber rechtzeitig vor Ende des bisherigen Leistungszeitraums ab. Dem Nutzer hat keinen Anspruch auf die Fortsetzung der bisher in Anspruch genommenen Leistungen.
3.3 Im Fall von zeitlich unbegrenzten Leistungen kann dieser Nutzungsvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.
3.4 Beide Parteien können diesen Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
3.5 Zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Arbeitsplatz in vertragsgemäßem Zustand zurück zu geben.
Sofern der Nutzer einen Schlüssel oder einen Transponder erhalten hat, sind Schlüssel oder Transponder am Empfang des jeweiligen Gebäudes des Anbieters abzugeben oder in den Briefkasten des Anbieters in einem verschlossenen Briefumschlag mit Datum und Absender einzuwerfen. Wird der Schlüssel nicht abgegeben, werden 150,-- € berechnet. Dem Nutzer steht der Nachweis zu, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Kosten, Fälligkeit, Zahlungsweise, Ersatz für Schlüsselverlust, Preisanpassung
4.1 Die Kosten für die Leistungen des Anbieters ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis in Anlage 2 und der Preisliste für weitere Leistungen in Anlage 3.
Nebenkosten werden nicht separat berechnet und sind in den Kosten für die Leistungen des Anbieters enthalten.
4.2 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Die jeweils anfallenden Kosten sind grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig; die Kosten für die monatsweise gebuchten Leistungen sind am dritten Werktag nach Beginn des Monatszeitraums fällig. Sofern sich an den ersten Monatszeitraum weitere Monatszeiträume anschließen, sind die Leistungen am dritten Werktag des jeweils folgenden Monatszeitraums fällig.
4.4 Bei dauerhaften Leistungen ist der Anbieter erstmals zum Ablauf des ersten Monatszeitraums berechtigt, die Kosten bei anfallenden Mehrkosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend zu erhöhen. Bei sinkenden Kosten ist eine Verringerung der Kosten ebenso nach billigem Ermessen vorzunehmen. Die Zeitpunkte der Entgeltänderung sind so zu wählen, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang vergütungswirksam werden können wie Kostenerhöhungen. Eine Erhöhung oder Verringerung der Vergütung wird dem Nutzer einen Monat vor Ende eines Monatszeitraums per E-Mail angekündigt. Die Erhöhung oder Verringerung der Vergütung wird dann zum neuen Monatszeitraum wirksam.
Beträgt die Erhöhung der Kosten auf Basis der letzten, gültigen Kostenhöhe mehr als 10 %, kann der Nutzer diesen Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum nächsten Monatszeitraum außerordentlich kündigen.
4.5 Sofern der Nutzer die Kosten per Lastschrift bezahlen möchte, kann er dem Anbieter zu diesem Zweck die in Anlage 4 beigefügte Einzugsermächtigung erteilen.
Der Nutzer kann auch per Banküberweisung, Kreditkarte oder über die Online-Zahlungsmöglichkeit auf der Buchungsplattform bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Anbieter infolge der Nichteinlösung einer Lastschrift, aufgrund eines Widerspruchs oder aufgrund von Nichtzahlung entstehen, trägt der Nutzer.
Barzahlung ist nur bei einmaligen Leistungen und nur mit dem passenden Betrag möglich.
4.6 Bei Schlüssel-/Transponderverlust hat der Nutzer für die Ersatzbeschaffung sowie die anfallenden Programmierarbeiten ein Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Diese Pauschale entsteht auch bei jedem, nur vorübergehenden Verlust des Schlüssels/Transponders. Dem Nutzer steht der Nachweis zu, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Öffnungszeiten; Zugang zu den Räumlichkeiten
5.1 Die Öffnungszeiten sind Folgende:
Mo. bis Do.: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
An Wochenenden, gesetzlichen Feiertage sowie am 24.12. und 31.12. geschlossen.
Die Öffnungszeiten können auf der Internetseite des Anbieters jederzeit eingesehen werden.
5.2 Der Zugang zu den Arbeitsplätzen ist je nach gewählter Leistung oder mit separatem Transponder zu den Öffnungszeiten, nach Vereinbarung oder mit eigenem Schlüssel/Transponder zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen der Woche möglich.
6. Verhaltensregeln
6.1 Die Hausordnung der Gebäude des Anbieters ist Bestandteil dieses Vertrages und als Anlage 5 beigefügt. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Hausordnung zu befolgen. Die Hausordnung darf der nachträglich aufstellen oder ändern, soweit dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dringend notwendig und für die Nutzer zumutbar ist.
6.2 Der Nutzer wird die vom Anbieter bereitgestellte Infrastruktur (EDV-Anschlüsse, Telefonanschlüsse, Telefone, Drucktechnik, Mobiliar) pfleglich behandeln und diese nicht schuldhaft beschädigen, zerstören oder überlasten.
7. Sonderbestimmungen WLAN-Hotspot
Der Anbieter stellt dem Nutzer im Rahmen seiner Leistungen einen Internetzugang über einen WLAN-Hotspot zur Verfügung. Für die Nutzung des WLAN-Hotspots gilt eine WLAN-Nutzungsordnung, die Bestandteil dieses Nutzungsvertrages ist und als Anlage 6 beigefügt ist.
8. Sonderbestimmungen Family Office (Eltern-Kind-Büro)
Der Anbieter stellt den Nutzern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein Family-Office in den Räumlichkeiten des Anbieters zur Verfügung. Für dieses Family-Office gilt die Nutzungsordnung für das Family Office (Eltern-Kind-Büro) die Bestandteil dieses Nutzungsvertrages ist und als Anlage 7 beigefügt ist.
Die Nutzung des Family-Office steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Family-Office.
9. Sonderbestimmungen Community Card
9.1 Bestandteil der Leistungen des Anbieters ist die Community Card. Mit der Community Card kann der Nutzer pro Quartal 10-mal einen Einzelarbeitsplatz an allen am Community Card System teilnehmenden Standorten des Anbieters im Rahmen der Öffnungszeiten kostenfrei nutzen. Diese Nutzung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen.
9.2 Die jeweiligen Nutzungen werden auf der Karte dokumentiert. Nicht genutzte Tage werden in das nächste Quartal nicht übertragen. Die Community Card ist nicht übertragbar.
9.3 Bei Verlust der Karte wird im darauffolgenden Quartal eine neue Community Card ausgehändigt. Als Berechnungsgrundlage wird das Startdatum dieser Nutzungsvereinbarung herangezogen.
10. Datenschutz
Im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Nutzers. Der Anbieter stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten des Nutzers nach Maßgabe der DSGVO verarbeitet werden. Eine Übersicht über die Datenverarbeitung ist in Anlage 8 enthalten.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie und/oder Verpflichtung;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
11.2 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
11.3 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.4 Der Nutzer hat bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters sicher zu stellen, dass er Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und/oder Patentrechte oder/und sonstige Schutzrechte und/oder sonstige Rechte nicht verletzt. Der Anbieter prüft dies nicht. Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen, einschließlich der Rechtsverfolgungskosten, frei.
12. Versicherung
Der Anbieter ist für die Erbringung seiner Leistungen versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieses Nutzungsvereinbarung beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Zur Wahrung der nach dieser Nutzungsvereinbarung angeordneten Schriftform ist die Textform nach § 126b BGB (z.B. Telefax und E-Mail) ausreichend.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.
14. Anlagen
Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteil
Anlage 1: Leistungen und Nutzungsentgelte
Anlage 2: Preis- und Leistungsverzeichnis
Anlage 3: Preisliste für weitere Leistungen
Anlage 4: Einzugsermächtigung
Anlage 5: Hausordnung der Gebäude des Anbieters
Anlage 6: WLAN-Nutzungsordnung
Anlage 7: Nutzungsordnung für das Family Office (Eltern-Kind-Büro)
Anlage 8: Datenschutzhinweise
Stand 03/2021
Anlage 1
Leistungen und Nutzungsentgelte (Tarife)
Änderungen vorbehalten – alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Gelten für die Standorte Grünewald (Grünewalder Str. 29-31) und Mitte (Linkgasse 12)
• Tagesticket € 10,-
• Hot Desk (monatlich) € 99,-
• Fix Desk (monatlich) € 169,-
• Hot Desk Comfort (monatlich) € 149,-
• Fix Desk Comfort (monatlich) € 199,-
• Workshopraum € 12,50,- pro Stunde
• Teamoffice (monatlich), Raum Nr.: € 500,-
• Daily Office € 69- (ganzer Tag)
• Besprechungsraum € 6,25,- pro Stunde
• Briefkasten (wenn verfügbar, monatlich) € 25,-
• zusätzlicher Transponder € 20,-
• Space Unlimited Package (beide Standorte freischalten, monatlich) € 35,-
Stand: 04/2023
Anlage 2
Preis- und Leistungsverzeichnis
- Änderungen vorbehalten – alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.-
Alle Tarife beinhalten die Kosten für die Nutzung der gemeinschaftlichen Infrastruktur (Internet, W-LAN, LAN, Open-Space-Bereiche, Lounge Bereiche, Telefonboxen und -räume, Outdoor-Lounge, Teeküchen, Flure und Treppenhäuser, WC-Anlagen, Parkplätze etc.) soweit verfügbar und den gesamten für die Coworking Spaces anfallenden Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser etc.) sowie die coworkit Community Card.
Leistung (auch „Tarif“ genannt) - Preis
Tagesticket - € 10,-
- flexiblen Arbeitsplatz in einem Raum oder Open Space Bereich
- Zugang während den Öffnungszeiten
- Kaffeeflatrate
Hot Desk (monatlich) - € 99,-
- flexiblen Arbeitsplatz in einem Raum oder Open Space Bereich
- Zugang während den Öffnungszeiten
- Transponderbuchung optional (gegen Aufpreis)
- Kaffeeflatrate
Fix Desk (monatlich) - € 169,-
- fester Arbeitsplatz in einem Raum nach Wahl
- Zugang 24/7 mit Transponder/Schlüssel inkl.
- Besprechungsraumnutzung (wöchentlich 2 Std. frei nach Verfügbarkeit)
- Druckernutzung mit Frei-Kontingent
- Kaffeeflatrate
Hot Desk Comfort (monatlich) - € 149,-
- Flexibler Arbeitsplatz in einem Comfort-Büro (höhenverstellbarer Schreibtisch, ergonomischer Stuhl, modernes Ambiente)
- Zugang während den Öffnungszeiten
- Besprechungsraumnutzung (wöchentlich 2 Std. frei nach Verfügbarkeit)
- Kaffeeflatrate
Fix Desk Comfort (monatlich) - € 199,-
- fester Arbeitsplatz in einem Comfort-Büro (höhenverstellbarer Schreibtisch, ergonomischer Stuhl, modernes Ambiente)
- Zugang 24/7 mit Transponder/Schlüssel
- Besprechungsraumnutzung (wöchentlich 2 Std. frei nach Verfügbarkeit)
- Druckernutzung mit Frei-Kontingent
- Kaffeeflatrate
Teamoffice (monatlich) - ab € 500,-
- Abschließbares Büro mit bis zu 6 Arbeitsplätzen ausgestattet
- Whiteboard und Regale je nach Raum enthalten
- 2 Transponder inklusive
- Kaffeeflatrate
Daily-Office - € 69,-
- Abschließbares Büro mit bis zu 4 Arbeitsplätzen ausgestattet
- Whiteboard und Regale je nach Raum enthalten
- 1 Transponder für den Tag als Leihgabe
- Kaffeeflatrate
Besprechungsraum € 6,25,- pro Stunde
- Moderner Konferenztisch mit 6 Sitzplätzen
- Digitaler Präsentationsscreen (schwenkbar, touch)
- Whiteboard, Pinnwand und Flipchart
Workshopraum € 12,50,- pro Stunde
Enthält als Ausstattung:
- 3 Metaplanwände
- Große Whiteboardflächen
- Große Pinnwände
- 2 Flipcharts
- Beamer und Leinwand
- „Inspirations-Regal“
- Kleiner Getränkekühlschrank
- Verschiedene Arbeitsinseln zum Sitzen und Stehen – insgesamt für 12 Personen
Workshopraum (ganztags) - € 100,-
- Ausstattung wie oben
Moderations- und Kreativmaterial – pauschal je Nutzung - € 20
Enthält:
- Verschiedene Flipchart und Whiteboardmarker
- Papier für Flipcharts und Metaplanwände
- Post-ist in verschiedenen Farben
- Din A4 Blätter
- Moderationskarten, Karteikarten
- Scheren
- Tape
Briefkasten (monatlich) - € 25,-
- nur für Nutzer mit Buchung ab Fixdesk
- ein Briefkasten im Hauptgebäude des GuT mit einem Schlüssel und 24/7 Zugang über Transponder – je nach Verfügbarkeit
zusätzlicher Transponder (monatlich) - € 20,-
- für Nutzer von Teambüros möglich
Space Unlimited Package (teilnehmende Standorte freischalten, monatlich) - € 35,-
- Voraussetzung ist die Buchung eines Monatstarifes Fix Desk bzw. Teamoffice
- Zusätzliche Nutzung aller weiteren teilnehmenden Coworking Spaces
- An den anderen Standorten stehen im „Unlimited Package“ Hotdesk, Open Spaces und Besprechungsräume (nach Verfügbarkeit) zur Verfügung.
Stand: 04/2023
Anlage 3
Preisliste für weitere Leistungen
- Änderungen vorbehalten – alle Preise zzgl. Gesetzl. MwSt.-
Kopierer/Drucker – 100 s/w und 10 Farbkopien A4 sind frei
• A4 Kopie weiß oder ohne Papier (A3 = 2 x A4) 0,04 €
A4 Farbkopie 0,12 €
Veranstaltungsräume – interne Preise für Dauernutzer
Unsere Veranstaltungsräume sind standardmäßig mit Beamer und Flipchart ausgestattet.
Pliestersaal 1 Rabatt Normalpreis
(parlamentarisch: ca. 170 Personen/ U-Form: ca. 36 Personen)
halber Tag* 100,00 € (190 €)
ganzer Tag 190,00 € (310 €)
Pliestersaal 2
(parlamentarisch: ca. 60 Personen/ U-Form: ca. 24 Personen)
halber Tag* 50,00 € (125 €)
ganzer Tag 85,00 € (195 €)
Schleiferei/coworkit-Seminarraum
(U-Form: ca. 16 Personen)
halber Tag* 35,00 € (90 €)
ganzer Tag 51,00 € (130 €)
Weitere Besprechungsräume (Schaltzentrale, R 010)
(Blockform: 6 Personen)
halber Tag* 20,00 € (65 €)
ganzer Tag 40,00 € (100 €)
*9.00 – 13.00 Uhr bzw. 14.00 – 18.00 Uhr (jeweils 4 Stunden)
Getränkeservice im coworkit (Büro Hol- und Bringservice – Pfand wird nicht berechnet)
• Kasten Apfelschorle 12 x 0,7 l 7,80 €
• Kasten Mineralwasser 12 x 0,7 l 4,85 €
• Kasten Fassbrause 24 x 0,33 l 14,90 €
• Kasten Bier (Landbier, Kölsch, Alkoholfrei) 24 x 0,33 l 13,90 €
Getränkeservice im Seminarbereich inkl. Tassen/Gläser
• Kaffee Kanne 5,00 €
• Kaltgetränke 0,2 l / 0,33 l 1,50 €-2,00 €
Kopierpapier
Der Preis für 500 Blatt Kopierpapier, DIN A4,
80 g hochweiß, Laser-Inkjeteignung, beträgt 3,00 €
Stand: 04/2021
Anlage 4
Einzugsermächtigung und SEPA Lastschriftmandat (wird bei cobot über gocardless durchgeführt)
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA Lastschriftmandats
1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die Gründer- und Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Gründer- und Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gründer- und Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
_____________________________ BIC _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
Kreditinstitut (Name)
IBAN: D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _
_____________________________ _____________________________
Datum, Ort Unterschrift
Stand: 04/2021
Anlage 5
Hausordnung
1. Clean Desk Policy: an den Schreibtischen arbeiten teils wechselnde Nutzer (m/w/d). Deshalb verlassen die Nutzer, die an täglich wechselnden Arbeitsplätzen arbeiten, den Arbeitsplatz aufgeräumt und desinfiziert (Desinfektionsmittel steht bereit oder ist bei den Mitarbeiter:innen des Anbieters erhältlich).
2. Der Küchenbereich, die Lounges, die Besprechungsräume, der Kreativraum, die Telefonboxen und die WCs sind sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen für private Gegenstände. Die Flächen an denen Essen eingenommen wird, sind nach Gebrauch zu reinigen und desinfizieren. In allen Küchen stehen Reinigungsmittel bereit. Benutztes Geschirr ist in die Spülmaschinen zu räumen. Offene Lebensmittel im Kühlschrank werden jeden Freitag um 15 Uhr entsorgt.
3. Müll muss selber entsprechend den dazu vorgesehenen Abfalleimern eigenständig entsorgt werden.
• Papier, Grüner Punkt und Restmüll sind getrennt zu entsorgen.
• Papier in kleineren Mengen ist im Space selber in die bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen.
• Größere Mengen Papier (z.B. Pizzakartons, Kartonage, Versandkartons) sind in die Müllcontainer an der Einfahrt zwischen dem Haupthaus und Haus 3 zu entsorgen.
• Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen haftet der Nutzer selbst.
4. Die Eingangstür ist immer geschlossen zu halten. Diese darf auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offengehalten werden.
5. Nutzer, die als letzte das Büro abends verlassen, haben die Pflicht, das Licht auszuschalten, die Heizungen herunter zu drehen, die Fenster zu schließen und die Bürotür abzuschließen. Darüber hinaus ist die Kontrolle beim Durchqueren der öffentlichen Bereiche von Fenstern und Licht sehr wünschenswert im Sinne der gegenseitigen Unterstützung.
6. Nutzer ohne gebuchte Tickets und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze besetzen und in Anspruch nehmen.
7. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Das Verbot gilt ebenfalls für den Gebrauch von E-Zigaretten. Rauchmöglichkeiten bestehen draußen auf dem Hof. Dort stehen auch Ascher bereit. Hinterlasst bitte keine Zigarettenreste auf dem Boden! Sollte ein Verstoß festgestellt werden, muss der Nutzer für etwaige Schäden am Gebäude (insb. Wandfarbe und Geruchsbildung) aufkommen.
8. Es ist darauf zu achten, dass Gespräche in normaler Lautstärke geführt werden. Gleiches gilt für Telefonate. Auch im Küchenbereich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Längere Telefonate sollten grundsätzlich, wenn möglich, nicht am Arbeitsplatz gehalten werden. Dafür können die Telefonboxen, der Besprechungsraum (wenn frei) oder die Lounges genutzt werden.
9. Mobiltelefone sind grundsätzlich leise, bzw. lautlos zu schalten. Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Coworking-Spaces mitzunehmen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Gegenstände der Nutzer im Haus.
10. Elektrische Geräte (Rechner, Lampen etc.) sind bei Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten. Bei kurzzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Arbeitsgeräte vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
11. Der Grundsatz des Miteinander im Space ist Vertrauen. Das gilt sowohl bei Abrechnungen von kostenpflichtigen Zusatzleistungen und der Getränke- und Essensangebote, als auch untereinander. Es ist daher ausdrücklich verboten in Arbeitsmaterialien von anderen Nutzern ohne Nachfrage beim Eigentümer Einsicht zu nehmen. Grundsätzlich dürfen Informationen, die im Space ausgetauscht werden, nur mit Einverständnis anderer Nutzer nach außen getragen werden. Im Weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das sichere Vernichten wird ein Aktenvernichter bereitgehalten. Datenträger und Medien sind vor ungewollter Nutzung Dritter zu schützen.
12. Das Mitführen oder Konsumieren von illegalen Rauschmitteln und Waffen ist strengstens untersagt und wird bei Missachtung geahndet.
13. Haustiere sind in den öffentlichen Bereichen sowie Gemeinschaftsbüros nicht erlaubt. In Teamoffices sind Ausnahmen in Absprache mit dem Anbieter möglich.
14. Das Parken ist ausschließlich auf den offiziellen Parkflächen erlaubt. Der gesamte Bereich vor Haus 4 ist keine Parkfläche und darf maximal zu Zwecken der An- und Ablieferung genutzt werden. Ausnahme bilden E-Fahrzeuge. Es darf ein E-Fahrzeug für maximal 3 Stunden / Tag die Ladesäule mit dem dazugehörigen Parkplatz nutzen.
15. Der Anschluss von eigenen elektrischen Geräten (Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Kocher, Server, Dateiserver, NAS-Geräten) ist verboten. Ausnahmen können in Absprache mit dem Anbieter erteilt werden.
16. Um- oder Einbauten sowie Installationen in den Räumen dürfen nicht vorgenommen werden. Die Wände dürfen nicht beklebt werden, Nägel oder Schrauben dürfen nicht angebracht werden und die weiße Farbe darf nicht überstrichen werden. Jeglicher Verstoß führt zu einer Renovierungsverpflichtung des Nutzers.
17. Das Übernachten im Space ist generell untersagt.
18. Die Mitarbeiter:innen des Anbieters sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung, sowie der Hausordnung jedem Nutzer und Besucher zur Erteilung eines Hausverbots weisungsberechtigt. Die Mitarbeiter:innen sind berechtigt, alle Räume der Coworking Spaces und Parkflächen während der Mietdauer des Nutzers zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und Ähnlichem zu betreten.
19. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung und des professionellen Auftritts nach außen. Es gilt stets ein freundliches Verhalten untereinander und auch gegenüber Besuchern, die den Space betreten.
20. Der Anbieter steht für eine offene Kommunikation mit‐ und untereinander. Sollte ein Nutzer einen Konflikt verspüren, kann dieser sofort die Mitarbeiter:innen des Anbieters darüber informieren. Der Anbieter wird sich der Sache annehmen und bei Bedarf zwischen den Konfliktparteien vermitteln.
Erweiterung der Hausordnung (Pandemie-Regelung)
Verbindliche Verhaltens- und Hygiene-Regeln im Falle einer Pandemie für alle coworkit Standorte und deren Nutzer (m/w/d)
Unsere Spaces werden im Falle einer Pandemie soweit es möglich ist nicht geschlossen. Dazu setzen wir ein umfängliches Hygienekonzept um und setzen darüber hinaus auf die Selbstverantwortung jedes Nutzers (m/w/d).
Dazu müssen wir Regeln verbindlich festlegen, an die sich alle Nutzer halten müssen.
Verhaltensregeln:
1. In den Spaces gelten alle Regularien der für Solingen gültigen Corona Verordnungen.
2. Kein Zutritt bei Anzeichen von grippalem Effekt (z.B. Halsweh, Schnupfen, Husten, Fieber) bei sich selber bzw. bei einer Person im direkten Umfeld.
3. Registrierungspflicht bei Betreten der Spaces: Jeder Zutritt muss über den ausgehangenen QR-Code über die Registrierungsplattform vorgenommen werden und bei Verlassen auch wieder ausgetragen werden. Die Nachverfolgbarkeit der anwesenden Nutzer bei einem potentiellen Fall ist gesetzlich vorgeschrieben!
4. Die Abstandsregel von 1,5 ist generell einzuhalten.
4.1. Die Arbeitsplätze, der Druckerraum, die Toiletten etc. sind nur über öffentliche Bereiche zugänglich. Bitte haltet auf den Laufwegen mindestens 1,5 m Abstand.
4.2. In öffentlichen Bereichen, die keine ausreichende Raumgröße für den Aufenthalt mehrerer Personen haben, sind nur einzeln zu betreten. Dazu zählen: Küchen, Druckerraum, Telefonboxen, Toiletten.
4.3. Sollten sich zwei Schreibtische frontal gegenüberstehen und keine Trennwand aufweisen, so darf diese „Schreibtischinsel“ nur von einem Nutzer belegt werden. Der andere Schreibtisch ist frei zu halten. Die nicht zu besetzenden Schreitische sind zudem deutlich mit einem Kreuz oder einem Hinweis auf dem Schreibtisch gekennzeichnet.
5. Die vorgegebenen Personenbeschränkungen in den Büros und Gemeinschaftsräumen sind einzuhalten.
6. Im Space herrscht eine Maskenpflicht gemäß der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO des Landes NRW innerhalb der öffentlichen Bereiche (Eingangsbereich, Treppenhäuser, Foyer, Loungebereiche, Flure, Bewegungsfläche in den großen Büros).
6.1. Es sind im Space ausschließlich FFP2 (oder funktionsgleiche KN/N95) Masken sowie medizinische Masken nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 zugelassen.
6.2. Die Maske ist bei Flex/Fix-Desk-Usern außerhalb des Arbeitsplatzes bzw. bei Teambüros außerhalb des Büros zu tragen und bei Meetings im Besprechungsraum außerhalb des Raumes.
6.3. Ein Aussetzen der Maskenpflicht aufgrund eines Attestes akzeptieren wir generell, wenn eine Behinderung der Grund für die Befreiung ist. Dieses steht im Einklang mit dem Gleichstellungsgesetzt. Ein Attest aufgrund anderer Gegebenheiten möchten wir im Einzelfall mit dem/der Betroffenen besprechen und eine Lösung suchen, damit die Gemeinschaft nicht gefährdet wird. Hier setzen wir z.B. auf einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Alternativ empfehlen wir das kurzfristige Tragen der Maske bis zum Arbeitsplatz.
7. Für Reiserückkehrer:innen von Reisen außerhalb Deutschlands gilt die gültige Regel des Landes NRW. Ist darin eine Testpflicht vorgeben, um eine Quarantäne zu umgehen, so muss uns dieses Testergebnis VOR EINTRITT DES SPACES (digital per Email) vorgelegt werden, wenn der Zutritt zum Space innerhalb der eigentlichen Quarantänezeit liegt. Wenn generell eine Quarantäne verlangt wird, muss diese ebenfalls eingehalten und uns nachgewiesen werden (Email mit Einreisetag und Dauer der Quarantäne).
8. Café, Getränke und Essen in den öffentlichen Bereichen: Es wird empfohlen, Getränke und Essen vorrangig einzeln, im Teamoffice oder an der frischen Luft zu verzehren. Gemeinsamer Verzehr darf nur in kleinen Gruppen mit Beachtung der ausgehängten Personenzahl des Bereiches mit entsprechenden Schutzmaßnahmen stattfinden (Abstandsregel oder Maske).
9. Zugang haben nur registrierte Nutzer mit Transponder. Eine Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht erlaubt.
10. Ein Zutritt Dritter (damit sind alle Personen gemeint, die keinen Nutzungsvertrag besitzen/unter keinen Teamoffice Nutzungsvertrag fallen) ist NICHT gestattet!
11. Alle Nutzer haben sich an die für jeden Raum/Aufenthaltsbereich ausgehangene Personenbeschränkungen zu halten.
12. Für Teamoffice-Nutzer weisen wir auf die durch Corona angepassten Arbeitsschutzbedingungen hin. Teamoffice-Nutzer sind selber verantwortlich und verpflichtet, die gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für die Mitarbeiter:innen in Teamoffices einzuhalten.
13. Testpflicht: sollte eine Testpflicht für Arbeitgeber eingeführt werden, so muss jeder Nutzer für seine Mitarbeiter:innen dieser laut Verordnung selber nachkommen. Sollte die Testpflicht das generelle Betreten einer Arbeitsstätte unabhängig vom Arbeitgeber einbeziehen, so muss mit Erlass der entsprechenden Verordnung ein Testnachweis vor Zutritt in einen Space erfolgen. Dazu muss der tagesaktuelle Nachweis eines im Rahmen der dann gültigen Verordnung zulässigen und negativen Tests per Scan/Foto/Dokumentes digital an den Anbieter gesendet werden. Die Speicherung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und wird danach gelöscht.
Hygieneregeln:
Hygiene ist unverzichtbar. Im Space hängen dazu an vielen Stellen die entsprechenden Hinweise aus. Alle Nutzer sind angehalten, sich an diese zu halten. Hier folgt eine Auflistung der wichtigsten Hygieneregeln:
14. Beim Eintritt in den Space sind die Hände zu desinfizieren. Generell sollten regelmäßig die bereitgestellten Desinfektionsspender genutzt werde, z.B. nach dem Benutzen einer Türklinke. Sollte das Desinfektionsmittel leer sein, sollte dieses unverzüglich dem Team gemeldet werden.
15. Regelmäßiges und richtiges Händewasche sollte mindestens vor dem Betreten des Spaces, vor und nach jedem Toilettengang, beim Verlassen des Spaces durchgeführt werden. Auch nach Kontakt mit Gemeinschaftsflächen (Küche, Drucker, etc.) sollten die Hände gewaschen werden. Kleiner Tipp: Die optimale Länge zum Händewaschen beträgt zweimal „Happy Birthday“-Singen. Weiterhin wird empfohlen, sich nicht ins Gesicht zu fassen. Nießen immer nur in die Armbeuge!
16. Bei Benutzung der Meetingräume, Lounges oder aller weitere Gemeinschaftsflächen gilt: alle Flächen, die berührt wurden, sind bei Verlassen des Platzes zu desinfizieren. Gebrauchtes Geschirr wird eigenständig nach einmaligem Gebrauch in der Spülmaschine geräumt und diese anschließend an den Berührungsstellen desinfiziert und abgewischt.
17. Die Räume müssen regelmäßig gelüftet werden. In den Büros ist selbständig dafür zu sorgen, dass mindestens alle 30 Minuten für 10 Minuten (5 Minuten im Winter) eine Stoßlüftung, wenn möglich auch Querlüftung über die Türe und Fenster im Flur, erfolgt.
Stand: 04/2021
Anlage 6
WLAN Nutzungsordnung
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese WLAN-Nutzungsordnung (nachfolgend nur Nutzungsordnung genannt) regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN-Hotspots im Rahmen unserer Leistungen aus dem zugrunde liegenden Nutzungsvertrag (nachfolgend Hotspot genannt).
2. Unsere Leistungen
2.1 Wir stellen Ihnen im Rahmen unserer Leistungen aus dem zugrunde liegenden Nutzungsvertrag einen Zugang zum Internet in Form eines Hotspots zur Verfügung.
2.2 Wir gewährleisten Ihnen keine konkreten Übertragungsgeschwindigkeiten.
2.3 Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
2.4 Sie haben keinen Anspruch darauf, bestimmte Dienste über den Hotspot zu nutzen. Bei Bedarf sperren wir bestimmte Ports. In der Regel ist das Surfen im Internet, das Senden und Empfangen von E-Mails und die Nutzung von Videokonferenzanwendungen (z.B. Microsoft Teams, Skype, Zoom) möglich.
3. Zugang und Nutzung
3.1 Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie diese Nutzungsordnung vor der Nutzung des Hotspots akzeptiert haben. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil des zugrunde liegenden Nutzungsvertrages.
3.2 Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsordnung, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
4. Zugangsdaten
4.1 Für den Zugang zum Hotspot benötigen Sie Zugangsdaten. Dieses Zugangsdaten stellen wir Ihnen bei Vertragsbeginn zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an unsere Mitarbeiter.
4.2 Bitte teilen Sie die Zugangsdaten zum Hotspot niemandem mit.
5. Ihre Pflichten als Nutzer
5.1 Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen zu Ihrer Person wahrheitsgemäß anzugeben.
5.2 Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
5.3 Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots verboten, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen verboten:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die der Anbieter, andere Nutzer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
- die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
5.4 Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß die folgenden Aktivitäten untersagt:
- die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
- das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server;
- die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots;
- die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
- die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
- die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Passwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
- Blockchain Mining
- unberechtigten Zugriffe auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden
5.5 Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
6. Sperrung Ihres Zugangs
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsordnung und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
7. Haftungsfreistellung
7.1 Sie sind als Nutzer für alle Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Hotspots vornehmen, selbst verantwortlich.
7.2 Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen Ihres Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
7.3 Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 7.2 bei der Sachverhaltsaufklärung unverzüglich und vollständig mitzuwirken.
Stand: 04/2021
Anlage 7
Nutzungsordnung für das Family Office
(Eltern-Kind-Büro)
Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt der Anbieter ein Family-Office in den Räumlichkeiten des Anbieters zur Verfügung. Die Nutzer (w/m/d) dieses Family-Office erklären sich mit nachfolgender Nutzungsordnung einverstanden:
Nutzungszweck
Das Family-Office ist keine Kinderbetreuungseinrichtung, sondern ein Arbeitsraum/Büro, der es den Nutzern ermöglichen soll, die eigenen Kinder zeitweise mitzubringen, wobei die elterliche Aufsicht zu jedem Zeitpunkt der Nutzung sichergestellt sein muss. Die Nutzung ist ausschließlich für einen kurzen Zeitraum vorgesehen, wenn sich keine andere Betreuung planen lässt (z.B. Schließtag der Kita, plötzliche Erkrankung der Tagesmutter). Ferner darf nur ein Kind mitgebracht werden.
Nutzungsregeln
Die Hausordnung sowie die Brandschutzordnung sind einzuhalten. Im Family-Office gilt striktes Rauch- und Alkoholverbot. Die Nutzer des Family-Office haben die Einrichtung und Ausstattung pfleglich zu behandeln. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Raum entfernt werden. Das Family-Office ist in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Das Licht sowie alle elektrischen Geräte sind auszuschalten, die Fenster und die Tür zu schließen. Die Nutzer sind angehalten, Schäden am Family-Office oder an dessen Ausstattung unverzüglich zu melden. Zum Wickeln steht ein Wickeltisch (Klapptisch an der Wand) im Family-Office zur Verfügung. Windeln dürfen im Abfalleimer nicht entsorgt werden. In der Toilette befindet sich ein geeigneter Windeleimer. Es dürfen keine mitgebrachten Gegenstände zurückgelassen werden. Falls dies doch der Fall ist, werden diese Gegenstände vernichtet.
Aufgrund der aktuellen erhöhten Ansteckungsgefahr durch Covid-19 werden die Flächen des Family-Office zwar regelmäßig desinfiziert. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände (z.B. Ess- und Trinkgefäße, Stofftiere oder Ähnliches) vor der Nutzung des Family-Office zu desinfizieren. Der Anbieter stellt Desinfektionsmittel nicht zur Verfügung!
Unzulässige Nutzung
Die Betreuung von Kindern mit ansteckenden Infektionskrankheiten (z.B. Windpocken, Covid-19, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln oder Läusen) bzw. Kindern mit entsprechenden Anzeichen dafür ist im Family-Office verboten. Ebenfalls untersagt ist eine Betreuung zur Überbrückung von Schulferien. Eine Betreuung fremder Kinder bzw. eine Betreuung der eigenen Kinder durch Dritte ist im Family-Office verboten.
Aufsichtspflicht und Haftung
Den Nutzern obliegt vollständig die Aufsichtspflicht über die zu betreuenden Kinder. Die Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Family-Office oder im restlichen Gebäude aufhalten. Erhöhte Anforderungen an die Aufsicht bestehen außerhalb des Family-Office, insbesondere in Sanitäreinrichtungen sowie auf Fluren und Treppen. Weder das Family-Office noch das übrige Gebäude erfüllen die an Kindertageseinrichtungen gestellten erhöhten baulichen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen. Die Nutzer erkennen dies an. Eine Unfallversicherung für die Kinder besteht nicht. Der Anbieter ist von jeglicher Haftung ausgenommen, mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Schuldhafte Verletzungen der Aufsichtspflicht können Schadensersatzansprüche begründen. Für etwaige Schäden aufgrund der Nichtbeachtung der Aufsichtspflicht behält sich der Anbieter die Geltendmachung von entsprechenden Ansprüchen vor.
Ausschluss des Rechtsanspruchs
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Nutzung des Family-Office noch auf eine bestimmte Ausstattung.
Informationspflicht zu Sicherheitsaspekten/Verhalten in Notfällen
Die Nutzer sind angehalten, sich vor der erstmaligen Inanspruchnahme des Raumes über die vorhandenen Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Flucht- und Rettungswege zu informieren. Bei Brandalarm ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen! Aufzüge dürfen nicht genutzt werden! Sollte selbst ein Brand bemerkt werden, ist die Feuerwehr vorzugweise über einen Handmelder oder alternativ über Notruf 112 zu alarmieren. Bei schweren Unfällen oder gesundheitlichen Problemen ist der Rettungsdienst ebenfalls über 112 zu verständigen. Dabei sollten zugleich möglichst genaue Angaben zur schnellen Auffindbarkeit/Erreichbarkeit des Gebäudes und Raumes übermittelt werden. Nach Absetzen eines Notrufes über 112 oder 110 (Polizei) ist grundsätzlich der Anbieter über 0212/2494-0 zu informieren.
Stand: 03/2021
Anlage 8
Datenschutzhinweise
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortliche: Gründer- & Technologiezentrum Solingen GmbH & Co. KG, vertreten durch die Wirtschaftsförderung Solingen Verwaltungs GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Balkenhol, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen, E-Mail: gut@solingen.de, Telefon: +49 (0)212 / 29 94 0, Telefax: +49 (0)212 / 29 94 100
2. Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck des Vertragsschlusses
Wenn wir eine Nutzungsvereinbarung mit Ihnen schließen, erheben wir folgende Informationen:
- Anrede, Vorname, Nachname,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- E-Mail-Adresse,
- Name Ihres Unternehmens und Geschäftsfeld
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
- um Sie als unseren Vertragspartner zu identifizieren;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung;
- zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den zuvor genannten Zwecken.
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten bis zum Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) auf, es sei denn Sie haben in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt.
3. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung des WLAN-Hotspots
Wir stellen Ihnen im Rahmen unserer Leistungen aus dem zugrunde liegenden Nutzungsvertrag einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Hotspots zur Verfügung. Für den Zugang zum WLAN-Hotspot benötigen Sie Zugangsdaten. Dieses Zugangsdaten stellen wir Ihnen bei Vertragsbeginn zur Verfügung.
Bei der Nutzung unseres WLAN-Hotspots verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen:
- Datum der Nutzung
- Uhrzeiten der Nutzung
- Die Ihrem Endgerät durch unser System vergebene interne Kennung
- Die MAC-Adresse Ihres Endgeräts
- Die IP-Adresse Ihres Endgeräts
Rechtsgrundlage ist zum einen Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Wir benötigen die oben genannten Daten, damit unser WLAN-Hotspot eine Internetverbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Zielcomputer aufbauen kann. Falls Sie die die Verarbeitung dieser Daten nicht wünschen, können Sie unseren WLAN-Hotspot leider nicht nutzen.
Zum anderen benötigen wir die oben genannten Daten, um im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen Verletzung von Persönlichkeits- oder Immaterialgüterrechtsverletzungen nachzuweisen, dass wir nach § 8 TMG für fremde Informationen, zu denen wir über unseren WLAN-Hotspot den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sind. An dieser Nutzung der oben genannten Daten haben wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO.
Die oben genannten Daten löschen wir spätestens 90 Tage nach Beendigung des Nutzungsvertrages.
4. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt.
5. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
6. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an gut@solingen.de.
Stand: 03/2021
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die coworkit - Coworking Space Solingen diese Website bereitstellt.
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